Das chinesisch-russische Grenzabkommen zum Westabschnitt im Altai
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Abstract
Im Bulletin des Staatsrates der Volksrepublik China wurden vor einiger Zeit zwei bedeutsame völkerrechtliche Dokumente abgedruckt, nämlich das Abkommen zwischen China und der Rußländischen Föderation über den im Gebiet des Hohen Altai gelegenen Westabschnitt der chinesisch-russischen Grenze vom 3. September 1994 zusammen mit dem Abkommen zwischen China und der Republik Kasachstan über die chinesisch-kasachische Grenze vom 26. April 1994. Hier soll nur das Altai-Abkommen behandelt werden, die deutsche Übersetzung des Volltextes laut Pekinger Bulletin folgt nach diesem Kommentar. Das wesentlich längere chinesisch-kasachische Grenzabkommen, dessen deutsche Übersetzung allein schon über dreißig Seiten beansprucht, ist zusammen mit der noch vor dem Exitus der Sowjetunion erzielten Regelung zum östlichen Abschnitt der chinesisch-russischen Grenze sowie Untersuchungen zur aktuellen Entwicklung der chinesisch-tadschikischen und der chinesisch-kirgisischen Grenzproblematik (evtl. zusammen mit weiteren, derzeit brisanten Grenzfragen Chinas) als Gegenstand einer umfangreicheren Monographie im Rahmen der "Mitteilungen des Instituts für Asienkunde" vorgesehen.
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