Das Landverwaltungsgesetz der VR China
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Abstract
Wie so viele Bereiche des chinesischen Rechts befindet sich die Gesetzeslage zum Grund und Boden noch in einer Entwicklungsphase, die allerdings zunehmend an Stabilität gewinnt. Letzter Meilenstein auf dem Weg dorthin ist das {Überarbeitete) Landverwaltungsgesetz vom 29. August 1998, das seit dem 1. Januar 1999 in Kraft ist. Zuvor wurden am 20. Juli 1998 vom Staatsrat die Bestimmungen über die Verwaltung von Entwicklung und Betrieb des städtischen Immobilienwesens (kurz: Immobilienverwaltungsbestimmungen) erlassen. Sie sind der zweite große Schritt der Gesetzgebung zum städtischen Grundeigentum, nachdem 1995 bereits das Gesetz zur Verwaltung städtischer Immobilien (kurz: Immobilienverwaltungsgesetz) in Kraft getreten war, auf dem die Immobilienverwaltungsbestimmungen jetzt aufbauen.
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