Übernahmen börsennotierter Gesellschaften in der VR China nach neuem Recht
Autor/innen
Am 1.12.2002 ist die „Verwaltungsmethode für die Übernahmen börsennotierter Gesellschaften“ (ÜbernM) in Kraft getreten. Diese von der Chinesischen Wertpapieraufsichts- und -Verwaltungskommission (Zhongguo zhengquan jiandu guanli weiyuanhuif1 erlassene Übernahmemethode hat das im Wertpapiergesetz (WpG) geregelte Übernahmerecht für börsennotierte Gesellschaften zum Teil grundlegend geändert und ergänzt.
Veröffentlicht in China aktuell - Februar 2003, 175-182
Datum
2020-08-07
Lizenz
Copyright (c) 2003 Mario Feuerstein

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Rubrik:
Themen des Monats
Schlagwörter:
Volksrepublik China, Kapitalgesellschaft, Börse, Wertpapier, Geld- und Kapitalmarkt, Rechtliche Regelung, Gesetzesverordnung/Rechtsverordnung
Sprache:
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor:
GIGA
Veröffentlicht in China aktuell - Februar 2003, 175-182
Datum
2020-08-07
Lizenz
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