Chinas neues Arbeitsvertragsgesetz - Stärkung der Schwachen oder nur Beruhigungspille?
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Abstract
Der Entwurf eines „Arbeitsvertragsgesetzes der Volksrepublik China“ (Zhong- hua Renmin Gongheguo Laodong Hetong Fa [Cao’an]), der am 20. März 2006 vom Nationalen Volkskongress (NVK) auf seiner Website sowie in mehreren Tageszeitungen zur öffentlichen Diskussion publiziert wurde, hat in China große Resonanz gefunden: Zum zweiten Mal nach dem Gesetz über Eigentumsrechte im Juli 2005 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Kommentierung eines Gesetzentwurfs gegeben, und bis zum Stichtag am 20. April gingen 191.849 Vorschläge beim Gesetzgeber ein (XNA, 20.3., 21.4.06). Ein großes Echo fand der Entwurf aber auch bei ausländischen Unternehmen und ihren Rechtsberatern. Bereits auf die vom Staatsrat im Oktober 2005 verabschiedete vorläufige Fassung hatten sie mit Besorgnis reagiert und darin z.T. sogar die Rückkehr zur Planwirtschaft gesehen. Im August soll im NVK die zweite Lesung erfolgen, sodass das Gesetz nach seiner formellen Verabschiedung Ende 2006 in Kraft treten kann.
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