Arbeitsrecht in China: Soft-Law oder Steuerung? (Teil 2)
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Abstract
Das chinesische Arbeitsrecht ist bereits seinem Inhalt nach teilweise „soft-law“. Es beinhaltet die Abkehr vom Grundsatz der Festanstellung der Arbeitnehmer und schafft durch befristete Arbeitsverhältnisse und einen nur sehr begrenzten Kündigungsschutz aus der Sicht der Unternehmer hohe Flexibilität, aus der Sicht der Arbeitnehmer einen geringen Arbeitsplatzschutz. Dennoch enthält es in einer Reihe von Punkten (Überstundenvergütung, Beteiligung von Gewerkschaften, Arbeitsschutzbestimmungen etc.) auch eher strikte Regelungen im Interesse der Arbeitnehmer.
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Veröffentlicht
2020-09-18
Ausgabe
Rubrik
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Recht, Arbeitsrecht, Rechtsnormen, Soft law (Völkerrecht), Systemtransformation, Personalpolitik, Arbeitsbedingungen, Entwicklungsperspektive und -tendenz
Lizenz
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