Arbeitsrecht in China: Soft-Law oder Steuerung? (Teil 2)
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Das chinesische Arbeitsrecht ist bereits seinem Inhalt nach teilweise „soft-law“. Es beinhaltet die Abkehr vom Grundsatz der Festanstellung der Arbeitnehmer und schafft durch befristete Arbeitsverhältnisse und einen nur sehr begrenzten Kündigungsschutz aus der Sicht der Unternehmer hohe Flexibilität, aus der Sicht der Arbeitnehmer einen geringen Arbeitsplatzschutz. Dennoch enthält es in einer Reihe von Punkten (Überstundenvergütung, Beteiligung von Gewerkschaften, Arbeitsschutzbestimmungen etc.) auch eher strikte Regelungen im Interesse der Arbeitnehmer.
Copyright (c) 2003 Rolf Geffken

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
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