Die Integration der WTO in das chinesische Außenhandelsrecht. Zur Revision des Außenhandelsgesetzes

  • Robert Heuser (Autor/in)

Abstract

Als der Ständige Ausschuss des NVK vor zehn Jahren das Außenhandelsgesetz (didwai maoyi fa) (AHG) verabschiedete, geschah dies in einer ersten gesetzgeberischen Hinwendung zu den Denkkategorien und Regelungsfeldern des GATT, um dessen Mitgliedschaft man sich seit acht Jahren mit wechselnder Intensität bemühte. Der Erlass des AHG am 12.5.1994 verdeutlichte Chinas Willen, die Annäherung an das internationale Wirtschaftsrecht zu verfolgen.1 Inzwischen ist der Beitritt Chinas zur WTO, in der das GATT als Kernbestand erhalten bleibt, erfolgt (am 11.12.2001). Das am 6.4.2004 vom Ständigen Ausschuss des NVK verabschiedete revidierte AHG, dessen deutsche Übersetzung im Anschluss an diese Vorbemerkung mit geteilt wird, bringt nun die völkerrechtlich aufgegebene innerstaatliche Übernahme der aus dem Beitritt resultierenden Pflichten und Rechte in Gestalt eines Grund- und Rahmengesetzes zum Ausdruck. Die meisten der gegenüber dem ursprünglichen Text von 1994 erzielten Neuerungen sind aber bereits im Jahre 2001 im Wege spezialisierter Staatsrats-Rechtssetzung in die chinesische Rechtsordnung eingegangen.

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Veröffentlicht
2020-09-25
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Außenwirtschaftsrecht, World Trade Organization, Mitgliedschaft, Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Handelsliberalisierung