Teilzeitbeschäftigung nach dem neuen Arbeitsvertragsgesetz der VR China - Wirksames Mittel zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ?
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Abstract
Am 29. Juni 2007 wurde vom chinesischen Gesetzgeber das Arbeitsvertragsgesetz (AVG) verabschiedet, das mit Inkrafttreten am 1.1.2008 die bisher geltenden Bestimmungen zum Arbeitsvertragssystem, wie sie im Arbeitsgesetz1 (AG) vom 1.1.1995 landesweit begründet wurden, ergänzt, ändert und aufhebt. Es nimmt nicht nur die Erfahrungen der letzten zwölf Jahre mit Arbeitsverträgen auf, sondern soll darüber hinaus auch zur Lösung aktueller Konflikte auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In Kapitel 5, Abschnitt 3 des AVG sind nun die Vorschriften zur Teilzeitbeschäftigung zu finden, über die im AG noch nichts zu lesen ist. Dennoch ist der Punkt nicht ganz neu, denn er war bereits Gegenstand einer „Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung zu einigen Fragen von Teilzeitbeschäftigung“ (im Folgenden „Stellungnahme“) aus dem Jahr 2003 und bestimmter regionaler Rechtsbestimmungen.
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