Bestimmungen des Staatsrats der Volksrepublik China über den Verwaltungswiderspruch
Autor/innen
- Die Redaktion
Am 9.11.1990 hat der Staatsrat (Zentralregierung) der Volksrepublik China "Bestimmungen über den Verwaltungswiderspruch" (xingzheng-fuyi tiaoli) erlassen; sie werden seit dem 1.1.1991 durchgeführt. Verwaltungswiderspruch ist ein auf Antrag einer durch eine Verwaltungsverfügung (Verwaltungsakt) sich in ihren Rechten verletzt wähnenden Person behördenintern durchgeführtes Verfahren zur nochmaligen Erörterung der angefochtenen Verwaltungsverfügung.
Veröffentlicht in China aktuell - Juni 1991, 378-385
Datum
2019-07-09
Lizenz

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Rubrik:
Dokument
Schlagwörter:
Volksrepublik China, Verwaltungsrecht, Öffentliche Verwaltung, Widerspruch
Sprache:
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor:
GIGA
Veröffentlicht in China aktuell - Juni 1991, 378-385
Datum
2019-07-09
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