Bestimmungen des Staatsrats der Volksrepublik China über den Verwaltungswiderspruch
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Abstract
Am 9.11.1990 hat der Staatsrat (Zentralregierung) der Volksrepublik China "Bestimmungen über den Verwaltungswiderspruch" (xingzheng-fuyi tiaoli) erlassen; sie werden seit dem 1.1.1991 durchgeführt. Verwaltungswiderspruch ist ein auf Antrag einer durch eine Verwaltungsverfügung (Verwaltungsakt) sich in ihren Rechten verletzt wähnenden Person behördenintern durchgeführtes Verfahren zur nochmaligen Erörterung der angefochtenen Verwaltungsverfügung.
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Veröffentlicht
2019-07-09
Ausgabe
Rubrik
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Verwaltungsrecht, Öffentliche Verwaltung, Widerspruch
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