Rechtsgrundlagen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in der Volksrepublik China

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Abstract

Am 5.5.1989 hat der Staatsrat (Zentralregierung) der Volksrepublik China "Bestimmungen über die Organisation der Volksschlichtungsausschüsse" (renmin tiaojie weiyuanhui zuzhi tiaoli) (im folgenden "Bestimmungen") erlassen; das Justizministerium verkündete am 19.4.1990 "Methoden zur Behandlung von Streitigkeiten in der Bevölkerung" (min jian jiufen chuli banfa) (im folgenden "Methoden"). Gemäß § 3 der "Vorläufigen Bestimmungen über das Verfahren beim Erlaß von Verwaltungsrechtsnormen" vom 21.4.19871 werden "Bestimmungen" (tiaoli) solche von der Exekutive erlassenen Normen bezeichnet, "die einen bestimmten Bereich von Verwaltungstätigkeit relativ erschöpfend und systematisch", "Methoden" (oder "Maßnahmen", banfa) solche Normen, "die eine bestimmte Verwaltungsangelegenheit relativ konkret regeln". Mit dem Erlaß dieser beiden Rechtsakte, deren deutsche Übersetzung im Anschluß an diese Vorbemerkung wiedergegeben wird, wurde die in der Volksrepublik China höchst bedeutsame außergerichtliche Streitbeilegung auf neue rechtliche Grundlagen gestellt.

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Veröffentlicht
2019-07-09
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht, Rechtsstreit, Vermittlung/Schlichtung