Das neue chinesische Schiedsgerichtsbarkeitsgesetz
Einführung und Übersetzung
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Abstract
Der Ständige Ausschuß des VIII. Nationalen Volkskongresses hat am 31.8.1994 auf seiner 9. Sitzung das "Schiedsgerichtsbarkeitsgesetz der VR China" (Zhonghua Renmin Gongheguo zhongcai fa) verabschiedet. Das Gesetz umfaßt 80 Artikel und wird am 1.9.1995 in Kraft treten. Es stellt das chinesische Schiedswesen nunmehr auf eine einheitliche Rechtsgrundlage. Gegenstand ist sowohl das innerchinesische Schiedsverfahren als auch in einem besonderen Kapitel das Schiedsverfahren mit Auslandsberührung. Die VR China wird ab Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine einheitliche Schiedsverfassung verfügen, die Grundlage für diese beide Formen der Schiedsverfahren sein wird. Erfaßt werden gemäß Art.2 dieses Gesetzes Vertragsstreitigkeiten und andere Streitigkeiten um vermögensmäßige Rechte und Interessen zwischen Bürgern, juristischen Personen und anderen Wirtschaftsorganisationen als gleichberechtigte Subjekte.
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