Schleichende Entrechtung
Waldrechte im Nordosten
Identifier (Artikel)
Abstract
Der größte Teil des Nordostens genießt im Gegensatz zum Rest Indiens eine weitgehend autonome Verfügungsgewalt über Wälder. Sie unterstehen nicht der staatlichen Kontrolle durch die gängelnde Gesetzgebung des Indian Forest Act (1927) aus der Kolonialzeit. Daher wurden im Nordosten die Reformen aus dem Forest Rights Act (2006) als nicht einschlägig angesehen. Aber die weitreichende rechtliche Definition von „Wald“ durch den Obersten Gerichtshof aus dem Jahr 1996 und der Vorschlag, diese Definition in die Reform des Indian Forest Act einzufügen, gefährdet nun die gewohnheitsrechtlichen Waldrechte der indigenen Völker.
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