UNO zu Gender-Fragen

Mittelbare Erfolgsmöglichkeiten

  • Theodor Rathgeber (Autor/in)

Abstract

Dass Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen oder Personen mit frei gewählter sexueller Identität gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert, mancherorts verboten sind, hat auch damit zu tun, dass entsprechende Normen geschaffen und für Regierungshandeln als Richtschnur verbindlich erklärt wurden. Das internationale Menschenrechtssystem verbietet etwa Geschlechterstereotypen, die die Inanspruchnahme von Menschenrechten und Grundfreiheiten untergraben. Staaten sind im Rahmen des Völkerrechts verpflichtet, solche Stereotypen von Frauen und Männern in allen Bereichen ihres Lebens zu beseitigen. Nun sind die UNO und ihr Menschenrechtssystem für viele weit weg, für manche auch unbekannt. Dass davon unbeschadet gleichwohl Wirkungen bis in lokale Milieus ausgehen, skizziert der nachfolgende Text.

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