Würgegriffe und die Kunst der sanften Beharrung
Erfahrungen der Zivilgesellschaft im Nordosten
Identifier (Artikel)
Abstract
Der Nordosten Indiens ist in vielerlei Hinsicht deutlich vom Rest Indiens unterschieden. Aus der Perspektive des Themenschwerpunktes Shrinking Space ist wichtig, dass die Zentralregierung per Erlass auch gegen den Willen einer Landesregierung ein Gebiet zum Krisengebiet erklären kann. In Kraft tritt dann das Sonderermächtigungsgesetz für das indische Militär und verbündeter, paramilitärischer Organisationen (Armed Forces (Special Powers) Act). Seit 1958 sollte es dazu dienen, einen auf kurze Zeiträume befristeten, gesetzlichen Rahmen im Sinne einer Notstandsgesetzgebung zu schaffen, um bewaffnete Aufstände zu bekämpfen. Es scheint bittere Ironie, dass heute in 21 von 28 indischen Bundesstaaten bewaffnete Konflikte gezählt werden. Wie immer, wenn bewaffnet um Macht gerungen wird, liegen die größten Verluste auf Seiten der Zivilgesellschaft. Umso bemerkenswerter, dass couragierte Individuen und Organisationen die Hybris von Staat und Guerilla an manchen Stellen sogar einhegen können.
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