Das Richtige und das Rechte

Anforderungen an den Übergangsprozess in Sri Lanka

  • Theodor Rathgeber (Autor/in)

Abstract

Anfang Oktober 2015 verabschiedete der UN Menschenrechtsrat die Resolution 30/1, in deren Beratungsprozess die Regierung Sri Lankas zusagte, eine insgesamt ambitionierte Politik der Versöhnung, Wahrheitsfindung, Entschädigung der Opfer von Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen sowie die Etablierung von Instrumenten zu betreiben, die eine zukünftige Barbarei verhindern sollen. Im Kontext dieser Resolution führten mehrere UN Sonderberichterstatter/-innen Ländervisiten durch, mit der erklärten Absicht, die Regierung in ihrem Bemühen um eine Opfer-gerechte Aufarbeitung der Vergangenheit zu unterstützen. An Unterstützung und Expertise mangelt es also nicht. Dass die Aufarbeitung so zäh von statten geht, ist den innenpolitischen Querelen geschuldet. Die früheren Machthaber sind noch stark genug, das Reformprojekt als Ganzes zu gefährden. So ergreifen zu bestimmten, politisch heiklen Themen internationale Einrichtungen und Organisationen das Wort, um eine Regierungspolitik zu entwerfen, die Präsident und Premierminister zu formulieren nicht wagen.

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