Minoritäten im Schußfeld: Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, Migranten und ethnischen Minderheiten
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Abstract
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2: »Jedermann hat Anspruch auf die in dieser Erklärung proklamierten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Vermögen, Geburt oder sonstigem Status.« Artikel 7: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen Diskriminierung.« Diese Artikel stehen für Millionen von Menschen nur auf dem Papier. Dies gilt insbesondere für die schwächsten Teile der Gesellschaft wie ethnische Minoritäten, Flüchtlinge und Migranten.
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