Prostitutionstourismus und Menschenhandel mit Frauen und Mädchen aus der Dritten Welt
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Abstract
Als Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen (Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode, Drucksache 10/1498 vgl. Soa - Informationen 0/1984, S. 6) vom Mai 1984 hatte sich die Bundesregierung aufgrund mangelnder Kenntnisse in Schweigen gehüllt. So wußte sie weder zu berichten, wieviel deutsche Touristen und Geschäftsleute von der Prostitution in Südostasien Gebrauch machen, noch lagen ihr gesicherte Erkenntnisse oder Schätzungen über die Zahl der in der BRD als Prostitutierte tätigen Asiatinnen bzw. die Anzahl der illegal Eingereisten vor. Unter Bezug auf das Ordnungsgesetz (bei Prostitutionswerbung), das Strafgesetz im Falle des Menschenhandels und das Gewerberecht um gegen 'unzuverlässige' Ehevermittler vorzugehen, sah die Bundesregierung keinen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf vor. (...)
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