Handel mit Thai-Frauen kein “Menschenhandel”
Stuttgarter Menschenhandelsprozeß endete mit Urteilen wegen “Zuhälterei”
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Abstract
Nach mehr als neun Monaten ging vor der 15. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts der Prozeß gegen vier des Menschenhandels angeklagte Thais zu Ende. Den Angeklagten - zwei Frauen und zwei Männern - war vorgeworfen worden, in den Jahren 1987/88 Thailänderinnen unter falschen Versprechungen in die Bundesrepublik gelockt und in der Stuttgarter “Happy-Bar” zur Prostitution gezwungen zu haben.
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Veröffentlicht
2019-01-17
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