Handel mit Thai-Frauen kein “Menschenhandel”
Stuttgarter Menschenhandelsprozeß endete mit Urteilen wegen “Zuhälterei”
Autor/innen
- Die Redaktion
Nach mehr als neun Monaten ging vor der 15. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts der Prozeß gegen vier des Menschenhandels angeklagte Thais zu Ende. Den Angeklagten - zwei Frauen und zwei Männern - war vorgeworfen worden, in den Jahren 1987/88 Thailänderinnen unter falschen Versprechungen in die Bundesrepublik gelockt und in der Stuttgarter “Happy-Bar” zur Prostitution gezwungen zu haben.
Veröffentlicht in Bd. 6 Nr. 3 (1990): südostasien informationen, 64
Datum
2019-01-17
Lizenz

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Rubrik:
Aktivitäten zu Südostasien
Veröffentlicht in Bd. 6 Nr. 3 (1990): südostasien informationen, 64
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