Anerkennung des umfassenden Menschenrechtsbegriffs
Weltkonferenz über Menschenrechte der Vereinten Nationen in Wien
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Abstract
Als die Berichterstatter und Kommentatoren ihr vorwiegend negatives Urteil über die Wiener Weltmenschenrechtskonferenz in den Abendnachrichten des 25. Juni 1993 schon verbreitet hatten, wobei das österreichische Fernsehen das Wunder vollbrachte, drei Stunden vor dem tatsächlichen Ende der Konferenz den abschließenden Hammerschlag des Konferenzvorsitzenden, Außenminister A. Mock, zu senden, kam am späten Abend doch noch der Durchbruch: die Konferenz empfahl in ihrem Abschlußdokument, der "Wiener Deklaration und Aktionsprogramm", der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die Einrichtung eines Hochkommissars für Menschenrechte "mit Vorrang" zu prüfen; der Internationale Rechtsausschuß der VN wurde aufgefordert, sich mit der Gründung eines internationalen Strafgerichtshofs zu befassen, der Menschenrechtsverletzer wie z.B. Folterer verfolgt. Zwar ist damit der Weg von dem derzeitigen Horrorzustand bis zur effektiven Durchsetzung der Menschenrechte noch kaum kürzer geworden, aber der Rubikon könnte überschritten sein.
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