Das "Gesetz über Sicherungsrechte der Volksrepublik China" vom 30. Juni 1995
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Mit Fortschreiten der sozialistischen Marktwirtschaft in der VR China gewann im chinesischen Wirtschaftsleben zugleich das Mittel der Sicherheitsleistung an Bedeutung. Regelungen zur Sicherung von Wirtschaftsverträgen waren bisher vereinzelt im "Wirtschaftsvertragsgesetz" (WVG), im "Außenwirtschaftsvertragsgesetz"2 (AWVG), in den "Darlehensvertragsregeln", in den allgemeinen und zum größten Teil zerstückelten einschlägigen Bestimmungen der "Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts der VR China" (AGZR) und im "Seehandelsgesetz der VR China" enthalten.
Copyright (c) 1996 Tanja Gargulla

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
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