Das "Gesetz über Sicherungsrechte der Volksrepublik China" vom 30. Juni 1995
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Abstract
Mit Fortschreiten der sozialistischen Marktwirtschaft in der VR China gewann im chinesischen Wirtschaftsleben zugleich das Mittel der Sicherheitsleistung an Bedeutung. Regelungen zur Sicherung von Wirtschaftsverträgen waren bisher vereinzelt im "Wirtschaftsvertragsgesetz" (WVG), im "Außenwirtschaftsvertragsgesetz"2 (AWVG), in den "Darlehensvertragsregeln", in den allgemeinen und zum größten Teil zerstückelten einschlägigen Bestimmungen der "Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts der VR China" (AGZR) und im "Seehandelsgesetz der VR China" enthalten.
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Veröffentlicht
2019-11-12
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Sprache
Deutsch
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GIGA
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