Rechtsgrundlagen der chinesischen Sozialversicherung
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Abstract
Seit über 20 Jahren reformiert die VR China ihr Sozialversicherungssystem, um es den Anforderungen der Marktwirtschaft anzupassen. Unter der Planwirtschaft waren Arbeitnehmer von Staatsbetrieben allein über ihren Arbeitgeber sozial abgesichert, ohne dafür eigene Beiträge zu leisten. Arbeitnehmer von anderen Unternehmensformen und die gesamte Landbevölkerung partizipierten nicht an diesem System. Es handelte sich bei der Sozialversicherung um eine reine „Betriebsversicherung“, die nun unter den Bedingungen einer Marktwirtschaft nicht mehr praktikabel ist.
Statistiken
Veröffentlicht
2020-09-04
Ausgabe
Rubrik
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Soziale Sicherheit, Sozialversicherung, Recht, Rechtslage, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Gesundheitshilfe, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutz, Finanzierung, Rechtliche Faktoren
Lizenz
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