Das Gesetz der VR China über die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel vom 26. Juni 1998 im Lichte des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982
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(Verabschiedet auf der Dritten Sitzung des Ständigen Ausschusses des IX. Nationalen Volkskongresses am 26.06.1998) Erlaß des Vorsitzenden der Volksrepublik China Nr. 6 Das „Gesetz der Volksrepublik China über die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel“ ist auf der dritten Sitzung des Ständigen Ausschusses des IX. Nationalen Volkskongresses der VR China am 26.06.1998 verabschiedet worden, es wird hiermit verkündet und tritt mit Wirkung vom Tag der Verkündung in Kraft. Der Vorsitzende der Volksrepublik China Jiang Zemin
Copyright (c) 1998 Michael Strupp

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
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