"Ausfluß einer blanken Gewalttat" - Deutsche diplomatische Dokumente zum japanisch-koreanischen Protektoratsvertrag vom 17.11.1905

  • Karl Leuteritz (Autor/in)

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Abstract

Als „Ausfluß einer blanken Gewalttat“ bezeichnete der kaiserlich-deutsche Ministerresident in Seoul (damals schrieb man „Söul“), Conrad v. Saldem, in einem Bericht vom 20.11.1905 (Saldem 1993a: 10) den Protektoratsvertrag zwischen Japan und Korea vom 17.11.1905, der die Souveränität des formal fortbestehenden Kaiserreichs Korea (Tae Han Cheguk) beendete. Schade nur, daß diese eindeutige Weitung jahrzehntelang unbekannt blieb oder nicht beachtet wurde: Nach der formalen Annexion Koreas durch Vertrag vom 22.8.1910 trat der Vertrag von 1905 im Bewußtsein der Öffentlichkeit - auch der Fachwelt - so in den Hintergrund, daß z.B. in der Aktenpublikation der zwanziger Jahre „Die große Politik der Europäischen Kabinette 1871-1914“ durch das Auswärtige Amt (Lepsius et al. 1924ff.: 129-146) nur der Annexionsvertrag von 1910 dokumentiert wird, der Protektoratsvertrag von 1905 aber keine Erwähnung findet. Noch 1996 führt Kneider (1996: 43) in seiner verdienstvollen Studie „Deutsch-koreanische Beziehungen. Von ihren Anfängen bis 1945“ die Schließung der deutschen Ministerresidentur in Seoul und ihre Ersetzung durch ein Generalkonsulat überwiegend auf das Desinteresse der Reichsregierung an Korea zurück statt auf den Zwang durch den Protektoratsvertrag.

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Veröffentlicht
2018-02-16
Sprache
de
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Japan, Korea, Völkerrechtlicher Vertrag (internationales Recht), Protektorat, Dokumentation/Dokumentensammlung, Diplomatie, Geschichte, Amtliches Dokument, Deutsch