Ausländertribunale überall

Innenminister Amit Shah pflegt seine Klientel

  • Angshuman Choudhury (Autor/in)
  • Theodor Rathgeber (Übersetzer/in)

Abstract

Das indische Innenministerium hat am 30. Mai 2019 die Ausländerregelung (Foreigners (Tribunals) Order) von 1964 dahingehend geändert, dass das ganze Land nun unter das umstrittene Regime der Ausländertribunale fällt. Bislang gab es diese gerichtsähnlichen Tribunale nur im Bundesstaat Assam, um Einwanderer aus dem benachbarten Bangladesch über das National Register of Citizens (NRC) zu identifizieren und gegebenenfalls festzustellen, ob sich die Person legal in Assam aufhält. Auch das grundsätzliche Recht, Tribunale einzusetzen, war bislang der Unionsregierung vorbehalten. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Ausweitung der Ausländertribunale auf ganz Indien weitreichende Konsequenzen für Einwanderer und Flüchtlinge haben wird.

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