UNO mahnt Opferentschädigung an

Und erwartet einen ersten Bericht in 180 Tagen

  • Theodor Rathgeber (Autor/in)

Abstract

Am 21. Mai 2019 entschied der in Genf ansässige UN Fachausschuss1 zum Internationalen Abkommen über zivile und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, Zivilpakt), dass Nepal in seinem Strafgesetzbuch die Definition von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt anpassen muss, um internationalen Standards zu entsprechen. Dem Beschluss vorausgegangen war eine sogenannte Individualbeschwerde von Frau Fulmati Nyaya (Pseudonym), einer indigenen Frau, die als Kind Opfer von Vergewaltigung, Folter und Zwangsarbeit während des bewaffneten Konflikts in Nepal geworden war. Der UN-Menschenrechtsausschuss forderte Nepal darüber hinaus auf, alle Hindernisse zu beseitigen, die die Opfer von Vergewaltigung daran hindern, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt anzuzeigen, vor Gericht zu bringen und Entschädigung einzufordern.

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