Pakistan am Abgrund
Religiöser Extremismus als faktische Staatsdoktrin
Identifier (Artikel)
Abstract
Nicht immer beherrschten religiös fanatische Züge Pakistans Kultur, Politik und Gesellschaft. Erst das von General Muhammad Zia-ul-Haqs verhängte Kriegsrecht von 1977 bis 1988 und seine Hudud-Verordnungen strukturierten den Staat Pakistan als öffentlichen Resonanzboden für religiöse Einflussnahme. Die pakistanische Gesellschaft verwandelte sich in eine Bastion fundamentalistischer Doktrin, in der ein friedliches Zusammenleben jenseits des Jihad-Denkens kaum vorstellbar geworden ist.
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