Wenigstens beim Namen nennen

Indien im UPR-Verfahren der Vereinten Nationen

  • Theodor Rathgeber (Autor/in)

Abstract

Die indische Regierung musste sich am 4. Mai 2017 in Genf im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) den Fragen und Empfehlungen anderer UN-Mitgliedsstaaten zur Lage der Menschenrechte im Land stellen. Das UPR-Verfahren müssen alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in einem Rhythmus von viereinhalb Jahren periodisch durchlaufen. Sie legen einen Staatenbericht, Nichtregierungsorganisationen legen Parallelberichte vor. In einer Art mündlichen Anhörung über drei Stunden präsentiert die Regierung, hier die indische, ihre Sicht der Dinge. Andere Staaten fragen nach und legen der Regierung Änderungen in Politik oder Gesetzgebung nahe. Begonnen hatten die UPR-Prüfungen beim UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2007. Der Durchgang im Mai 2017 war Teil des 3. Prüfzyklus. Die Abstimmung über das Ergebnis der Überprüfung Indiens erfolgte einstimmig am 21. September.

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