Rechtseinheit und Rechtsvielfalt

Verfassung, Notstand und Zivilgesellschaft im Nordosten Indiens

  • Nobokishore Urikhimbam (Autor/in)
  • Theodor Rathgeber (Autor/in)

Abstract

Das indische Rechtssystem ist ein Paradoxon. Der politische Gestaltungsauftrag geht von einer für alle gültigen, einheitlichen Verfassung aus, die jedoch selber durch Artikel 372 feststellt, dass alle bei Verfassungsbeginn (26. Januar 1950) geltenden Rechte als Recht des neuen Staates in Kraft bleiben. Gleichzeitig erteilt die Verfassung der neuen Gesetzgebung und Rechtsprechung den Auftrag, im Laufe der Zeit gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Die Rechtseinheit Indiens umfasst daher bis heute eine Vielfalt unterschiedlicher normativer Rechtsordnungen: britisches Recht, traditionelle Rechte der Hindus und Moslems, Rechte der Stammesgesellschaften, regionales Gewohnheitsrecht. Einiges davon bündelt sich in der Verfassungs- und Gesetzgebungsordnung im Nordosten Indiens.

Statistiken

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