Grabsteine und Baumwollsaatgut für Deutschland

Über die Schwierigkeiten der Bekämpfung der Kinderarbeit in zwei Exportbranchen

  • Friedel Hütz-Adams (Autor/in)

Abstract

Die indische Verfassung aus dem Jahre 1950 untersagt Menschenhandel und Zwangsarbeit sowie die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren in Minen, Fabriken oder weiteren gefährlichen Beschäftigungen. Kinder sollen in einem gesunden Umfeld in Freiheit und Würde leben können und vor Ausbeutung geschützt werden. Darüber hinaus schreibt die Verfassung vor, binnen 10 Jahren eine unentgeltliche und obligatorische Schulbildung für alle Kinder unter 14 Jahren umzusetzen. Die Wirklichkeit sieht bekanntlich anders aus.

Statistiken

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