Alle sind gleichberechtigt – laut Verfassung. Das allgemeine Gesundheitswesen in Thailand: Eine Einführung
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Abstract
Die Ärzte beschweren sich, die Patienten sind unzufrieden. Scheinbar liegt das Gesundheitswesen im Argen. Und auch das 30-Baht-Programm bringt nicht den gewünschten Erfolg. Bereits 1997 heißt es in Artikel 52 der Verfassung, dass alle thailändischen Bürger gleichberechtigt sind, was den Zugang zur Gesundheitsversorgung betrifft. Die Autorin gibt in ihrem schon vor einiger Zeit verfaßten Beitrag einen Überblick zum Gesundheitssystem, der auch heute noch aktuell ist.
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Veröffentlicht
2018-10-31
Rubrik
Sprache
de
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