Übernahmen börsennotierter Gesellschaften in der VR China nach neuem Recht
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Abstract
Am 1.12.2002 ist die „Verwaltungsmethode für die Übernahmen börsennotierter Gesellschaften“ (ÜbernM) in Kraft getreten. Diese von der Chinesischen Wertpapieraufsichts- und -Verwaltungskommission (Zhongguo zhengquan jiandu guanli weiyuanhuif1 erlassene Übernahmemethode hat das im Wertpapiergesetz (WpG) geregelte Übernahmerecht für börsennotierte Gesellschaften zum Teil grundlegend geändert und ergänzt.
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Veröffentlicht
2020-08-07
Ausgabe
Rubrik
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Kapitalgesellschaft, Börse, Wertpapier, Geld- und Kapitalmarkt, Rechtliche Regelung, Gesetzesverordnung/Rechtsverordnung
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