Das "Gesetz über Sicherungsrechte der Volksrepublik China" vom 30. Juni 1995

  • Tanja Gargulla (Autor/in)

Abstract

Mit Fortschreiten der sozialistischen Marktwirtschaft in der VR China gewann im chinesischen Wirtschaftsleben zugleich das Mittel der Sicherheitsleistung an Bedeutung. Regelungen zur Sicherung von Wirtschaftsverträgen waren bisher vereinzelt im "Wirtschaftsvertragsgesetz" (WVG), im "Außenwirtschaftsvertragsgesetz"2 (AWVG), in den "Darlehensvertragsregeln", in den allgemeinen und zum größten Teil zerstückelten einschlägigen Bestimmungen der "Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts der VR China" (AGZR) und im "Seehandelsgesetz der VR China" enthalten.

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Veröffentlicht
2019-11-12
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA