„Nationaler Sicherheitsrat“ ?
Ein verfassungsrechtliches Kuckucksei
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Abstract
Der Umgang mit Taiwan, die Bauchschmerzen mit Falungong, das kritische Verhältnis zu den USA und Japan, der WTO-Beitritt und nicht zuletzt das permanente Unbehagen mit der Menschenrechtssituation in China haben zu einer brisanten Mischung von Problemen geführt, denen mit der überkommenen Entscheidungsstruktur nicht mehr so recht beizukommen ist. Auch die Widersprüche, wie sie durch die Frage des Umgangs mit einem selbstständiger werdenden Taiwan hochgekommen sind (militärisch zuschlagen oder im Interesse des eigenen Erscheinungsbilds und der künftigen Wirtschaftsentwicklung Zurückhaltung üben?) lassen sich mit den überkommenen Strukturen (Vorherrschaft des Ständigen Politbüro- sowie des ZK-Militärausschusses) nur noch schwer in den Griff bekommen: Die neue Situation der VR China erfordert vielmehr eine mit mehr Fingerspitzengefühl zu handhabende Politik des Ausgleichs zwischen Außen- und Wirtschaftsbelangen. Eine allzu starke Präsenz des Militärs in den Spitzenentscheidungsgremien kann, wie vor allem beim Vorgehen gegen Taiwan deutlich geworden ist (Drohung mit militärischen Sanktionen, ja mit Neutronenbombenangriffen) zu überzogenen Reaktionen und zu schweren
Rückschlägen im Erscheinungsbild der VRCh führen, sei es nun in der westlichen Welt oder sei es in der ASEAN.
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