Reduzierung und Normierung staatlicher Präventivintervention: Zum In-Kraft-Treten des chinesischen Verwaltungsgenehmigungsgesetzes
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Abstract
Verwaltungsstrukturell stellt sich der Weg von einem plan- in ein marktwirtschaftliches System als eine Reduzierung behördlichen Eingreifens in die Wirtschaftssphäre gepaart mit einer Gesetzesbindung der verbleibenden (unverzichtbaren) Eingriffskompetenzen dar. Eingriffsreduzierung und Gesetzesbindung ermöglichen es, dass der wirtschaftliche Bereich ein Eigenleben entfaltet, d.h. seinem eigenen, am Wettbewerbsprinzip orientierten, Steuerungsmechanismus überlassen bleibt. Die im Dienste der Vermeidung von Fehlentwicklungen erforderliche staatliche Einflussnahme geschieht durch behördliche Aufsichtsbefugnisse sowie durch das ordnungs- und strafrechtliche Instrumentarium bei Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Wirtschaftsrechts.
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