Der Weg des „chinesischen Rechtsstaats“: In neuen Schuhen auf alten Pfaden?

  • Robert Heuser (Autor/in)

Abstract

Seitdem in China Gesetzgebung und Rechtswissenschaft blühen, stellen westliche Beobachter gerne die Frage, ob man dort auf dem Weg sei, einen Rechtsstaat zu errichten. Wer so fragt, tritt mit einem Messgerät an chinesische Entwicklungen heran, das die Ergebnisse von 200 Jahren politischen und sozialen Wandels Europas sichtbar macht. Auf dieser Messlatte finden sich Markierungen, die eine zunehmende Bändigung staatlicher Willkür zum Ausdruck bringen: zuerst das Gebot der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns, zunächst vorrangig die strafrichterliche Bindung an das Gesetz, wofür zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Wendung nulla poena sine lege gefunden wurde. Das Strafgesetz wurde so nicht nur zur Quelle, sondern auch zur Schranke des Strafens. Dies umfasst auch die Beschränkung der staatlichen Strafgewalt durch die Tat, d.h. Bestrafung ohne Ansehen der Person allein nach Maßgabe des verwirklichten gesetzlichen Tatbestands.

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Veröffentlicht
2020-10-07
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Innenpolitische Lage/Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit/Rechtsstaat, Verfassungsgrundsätze, Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Gesetzesrecht, Machtmechanismus, Machtstruktur, Rechtsvergleichung, Entwicklungsperspektive und -tendenz