Menschenrechte im indischen Kontext
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Abstract
Die Zeiten, in denen der Staat vornehmlich der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie dem Schutz vor äußeren Feinden diente,2 sind vorbei. Der Staat soll nicht mehr nur individuelle Rechtsgüter schützen, wie es noch Locke Ende des 17. Jahrhunderts formuliert hat.3 Die Verfassungsentwicklung der meisten Staaten in diesem Jahrhundert zeigt, dass es eine Tendenz gibt, die Aufgaben des Staates näher zu bestimmen und staatliches Handeln in eine bestimmte Richtung zu lenken. Dabei werden minimalistische Verfassungsmodelle, die lediglich die Grundfreiheiten sichern, zunehmend zugunsten von Verfassungen aufgegeben, die nicht nur Staats-, sondern auch Sozialordnungen vermitteln sollen. Das Staatshandeln soll eine bestimmte Zukunft entwickeln helfen, was eher einem dynamischen denn einem statischen Staatsverständnis entspricht. Gleichzeitig nimmt die Verfassung an Programmatik zu und büßt ebenso an unmittelbarer Anwendbarkeit ein. Der deutsche Verfassungsrechtler Grimm ist der Ansicht, dass Verfassungen zu weiten Teilen als Entwurf zu sehen sind; sie sind als normatives Sinngefüge zunächst „etwas Gesolltes, nicht notwendig etwas Bestehendes“.